Die aktuellen „Lampenverbote“ durch die Single Lighting Regulation.
Welche Lampen bleiben?
Im Dezember 2019 wurde die Ökodesign-Verordnung „Single Lighting Regulation (SLR)“ veröffentlicht. Zur Realisierung der Energiesparziele werden ab 01.09.2021 weitere Lampentypen, die die Mindest-Effizienz-Grenzwerte nicht mehr erreichen können, quasi vom europäischen Markt verbannt: Sie dürfen das CE-Zeichen nicht mehr tragen und deshalb nicht mehr hergestellt oder in die EU importiert werden.
Seit dem 01. September 2021 gilt dies bereits für
- Niedervolt-Halogenlampen mit Reflektor
- R7s Hochvolt-Halogenstäbe (>2700lm)
- Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät
Ab September 2023 folgen dann im zweiten Schritt:
- T8-Leuchtstoffröhren mit 26mm Durchmesser (600mm, 1200mm, 1500mm)
- Hochvolt-Halogen Lampen mit G9 Sockel
- Niedervolt-Halogenlampen mit G4 und GY6.35 Sockel
Einzelne Ausnahmen stellen zum Beispiel T8-Speziallampen in Sonderlängen (30W, 36W in 1.000mm Länge und 38W) sowie R7s Halogenlampen ≥750W dar.
Weiterhin erlaubt sind folgende traditionelle Lichtquellen:
- Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät
- R7s Hochvolt-Halogenstäbe (≤2700lm)
- T5 Leuchtstoffröhren
- Kreisförmige T9 Leuchtstofflampen
- Hochdruckentladungslampen
Detaillierte Informationen rund um die Verordnung und deren Auswirkungen finden Sie hier.
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