Garantiebestimmungen im gewerblichen Bereich
Radium fertigt nach neuesten Erkenntnissen und setzt stets qualitativ hochwertige Bauteile in seinen Produkten ein. Dieser hohe Produktstandard wird durch systematische Qualitätssicherungsmaßnahmen sichergestellt. Deshalb bietet Radium für seine in Deutschland gekauften Standard-Produkte bei Einsatz im gewerblichen Bereich die folgende, über gesetzliche Pflichten hinausgehende Garantie. Sollten also Schwierigkeiten mit unseren Produkten auftreten, sprechen Sie uns bitte an.
Diese Garantie gilt ausschließlich für gewerbliche Kunden und nicht für private Endverbraucher.
Gewährleistungsansprüche und Garantieleistungen
Der Ausfall bzw. die Fehlerhaftigkeit eines oder mehrerer Radium-Produkte innerhalb der Gewährleistungsfrist (i.d. Regel 2 Jahre - oder die Lebensdauer, wenn kürzer als 2 Jahre) begründet unter Umständen den Anspruch auf Ersatz, außerdem möglicherweise den Ersatz der unmittelbaren Austausch-Kosten. Dazu muss Radium die betroffenen Produkte geprüft und deren Fehlerhaftigkeit festgestellt haben, sowie die Rechtmäßigkeit eines Anspruchs auf Ersatz bestätigen (vgl. Abwicklung unten).
Für den Fall, dass ein von Radium anerkannter Gewährleistungsanspruch besteht, übernimmt Radium bei Anfall nach Absprache die unmittelbar für den Tausch des Radium-Produkts erforderlichen Kosten in angemessener Höhe, wie z.B. Arbeitszeit Monteur/Installateur, Anfahrt (bis max. 100 km einfach) und/ oder Steighilfen (wie Hebegeräte, Gerüste).
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann ein Anspruch nur dann geltend gemacht werden, wenn Radium für diese Produktgruppe eine gesonderte Garantie ausgesprochen hat, vgl. Garantie auf LED-Lampen und LED-Strips. Die Garantieleistung beschränkt sich in diesem Fall auf den Erhalt eines kostenlosen, gleichwertigen Ersatzprodukts.
Des weiteren sind sonstige Kosten wie z.B. administrative oder vertrieblich bedingte Kosten für Reklamationsabwicklung, Kosten der Fehlerermittlung, Zuschläge auf weiter verrechnete Kosten, Overhead-Kosten, Mehrkosten auf Grund schwieriger Erreichbarkeit oder unüblichem Einbau des Radium-Produkts und/ oder Kosten, die wegen Abweichung von durch Radium vorgegebene Einbau- und Installations-Vorgaben entstehen nicht von der Garantie umfasst.
Abwicklung
Die Abwicklung erfolgt gegen Vorlage des vollständig ausgefüllten Radium Reklamationsberichtes, des deutschen Lieferscheins pro Produkt und Belege über alle geltend gemachten Kosten. Es können lediglich Kosten ersetzt werden, die unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht erforderlich sind und deren Plausibilität vom Anspruchsteller nachgewiesen ist.
Die ausgefallenen Radium-Produkte müssen zur Fehleranalyse frei an folgende Adresse gesendet werden:
Radium Lampenwerk GmbH
Abt. QW / Reklamationsbearbeitung
Dr.-Eugen-Kersting-Str. 6
51688 Wipperfürth
Radium entscheidet über die Berechtigung des Garantieanspruchs.
Die Garantie ist auf einen Höchstbetrag von € 50.000 je Installation begrenzt.
Allgemeine Bedingungen
Diese Garantiebestimmungen gelten ab dem 01.10.2023.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Garantie unberührt und gelten unabhängig davon und parallel dazu. Andere Radium-Garantien bleiben unberührt, gelten aber nicht kumulativ. Ersatzprodukte können im Rahmen der Garantie und eventueller Gewährleistungsansprüche immer nur einmal beansprucht werden.