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IM tertiärer Sektor (TIM)

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Breadcrumb

  1. News & Wissen
  2. EU Richtlinien für Licht und Lampen
  3. IM tertiärer Sektor (TIM)

TIM - Beleuchtungsvorschriften für den tertiären Sektor

Die Verordnungen 245/2009, 347/2010 und (2015/1428) (Änderung/ Überarbeitung) sehen die Einführung bzw. Verschärfung von Mindest-Anforderungen an Lichtausbeute, Lichtstrom-Maintenance und Überlebensrate in drei Schritten vor. Diese Anforderungen werden jeweils Lampentyp-spezifisch für Halogen-Metalldampflampen, Natriumdampf-Hochdrucklampen und Leuchtstofflampen (stabförmig und kompakt ohne integriertes Vorschaltgerät) festgelegt. Die individuellen Grenzwerte und Details sind jeweils dem Anhang der Richtlinie zu entnehmen. Außerdem werden in der IM Benchmark-Werte angegeben, die Orientierung geben sollen, was zur Zeit bester Stand der Technik ist. Damit soll lediglich sichergestellt werden, dass zukünftige Technologien dieses Niveau erreichen bzw. übertreffen, die Werte sollen keine Mindest-Standards sein.

Des weiteren wird für die genannten Lampenfamilien eine Informationspflicht bezüglich verschiedenster technischer Daten wie Leistungsaufnahme, Lichtstrom, Maintenance-Kurven, Ausfallraten, Quecksilbergehalt, Farbwiedergabe, Farbtemperatur und die Temperatur des Lichtstrom-Maximums eingeführt. Diese Informationen müssen frei verfügbar sein, also z.B. im Internet veröffentlicht werden.

 

Praktische Konsequenzen der IM tertiärer Sektor

BelecuhtungDurch die verwirrende Menge an Vorschriften, Grenzwerte und Ausnahmen ist eine einfache Interpretation und Übersetzung in die Praxis schier unmöglich.
Besonders schwierig wird die Situation dann, wenn eine neue Beleuchtungsanlage geplant werden soll: Wird es die gewünschten Lampen in 10 oder 20 Jahren überhaupt noch geben, bzw. dürfen sie in der EU noch vertrieben werden?
Mit dem Einsatz heutiger Top-Technik vermeidet der Betreiber, die Beleuchtungsanlage in naher Zukunft schon wieder komplett erneuern zu müssen: Wenn Sanierung, dann am besten sofort und richtig. Das spart Energie und schont damit die Umwelt, ganz im Sinne dieser Direktive. Gesamtwirtschaftlich betrachtet bringen solche Maßnahmen einen starken Technologieschub.

Allerdings sind viele Betreiber überfordert. Ihnen fehlt einerseits die Zeit sich damit wirklich zu beschäftigen, andererseits aber auch die Sachkenntnis und damit die daraus resultierenden Bereitschaft, eine echte Investition zu wagen. Sie brauchen daher Motivation und Unterstützung z.B. durch Beratung oder öffentliche Förderprogramme. Wir helfen gern - fragen Sie unsere Experten.
Denn nur so ist eine sinnvolle Umsetzung gewährleistet, die auch die zu erwartende Einsparung und zügige Amortisation der Investition realisiert.

 

Zusammenfassung der Fakten der IM tertiärer Sektor

Bestimmungen und Konsequenzen

Für die unten genannten Lampen werden nach einem festgelegten Zeitplan Anforderungen bezüglich Effizienz und Funktionalität aufgestellt. Lampen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen das CE-Zeichen nicht mehr tragen und deshalb vom Hersteller nicht mehr in den Handel gebracht werden. Alle vor diesem Stichtag produzierten Lampen mit CE-Zeichen dürfen von den Lagern im Handel abverkauft werden, auch wenn sie eigentlich nicht mehr dafür qualifiziert sind.

Technische Daten wie z.B. der Quecksilbergehalt müssen als frei verfügbare Informationen z.B. im Internet zur Verfügung gestellt werden.

Wir raten dazu, alle professionellen Beleuchtungsanlagen aktuell und individuell zu prüfen, ob die benötigten Lampen bald kein CE-Zeichen mehr tragen dürfen und deshalb vom Markt verschwinden. So kann eine eventuell nötige Erneuerung sorgfältig und geplant ablaufen, plötzlicher Handlungsbedarf und alle damit verbundenen Folgen werden vermieden.

In einigen Fällen reicht ein Lampentausch, um der Direktive zu genügen („Plug & Play“ z.B. LL Standard → LL 3-Banden). In anderen Anwendungen kann es dagegen sinnvoll sein, das gesamte Beleuchtungskonzept neu zu überdenken. Trotz der dann erforderlichen erheblichen Investition durch Planung, Leuchten, Betriebsgeräte, Lampen können neben einer deutlichen Verbesserung der Beleuchtungsqualität auch erhebliche Einsparungen realisiert werden (z.B. Quecksilberdampf → Halogenmetalldampf / LED).

Betroffene Lampentypen

  • LL = Leuchtstofflampen (stabförmig und kompakt mit Stecksockel CFL)
  • HPS = Natriumdampfhochdruck-Lampen
  • MH = Halogenmetalldampflampen
  • HPM = Quecksilberdampflampen

Maßnahmen-Zeitplan

2010 LL: Ra ≥ 80; minimale Lichtausbeuten
2012 LL: minimale Lumen-Maintenance-Faktoren und Überlebensraten
         HPS (Externzünder): minimale Lichtausbeuten, Lumen-Maintenance-Faktoren und Überlebensraten
         MH mit Ra ≤ 80: minimale Lichtausbeuten

2015 HPS (Innenzünder): minimale Lichtausbeuten, Lumen-Maintenance-Faktoren und Überlebensraten
         HPM: minimale Lichtausbeuten

2017 Verschärfung der Anforderungen, Anforderungen an Vorschaltgeräte

Downloads

Änderung TIM (2010)
Verordnung (EU) Nr. 347/2010
PDF, ca. 0.87 MB
Änderungen DIM1, DIM2 und TIM (2015)
Verordnung (EU) Nr. 2015/1428
PDF, ca. 0.45 MB
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