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DIM I

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  1. News & Wissen
  2. EU Richtlinien für Licht und Lampen
  3. DIM I

"Leuchtmittelreform"/ "Glühlampenverbot":
Minimalstandards für die häusliche Beleuchtung

Die Richtlinien DIM I (244/2009 Maßnahmen ab 1.9.2009, Änderung 859/2009) und DIM II (1194/2012, Maßnahmen ab 1.9.2013), sowie deren Überarbeitung (2015/1428) legen Effizienzgrenzwerte für verschiedene Lampentypen fest, die vorwiegend im Haushaltsbereich Anwendung finden. Bei Nichterfüllung dieser Mindeststandards dürfen sie das CE-Zeichen nicht mehr tragen und verschwinden deshalb langsam vom Markt, explizite Verbote gibt es - entgegen dem allgemein in der Presse entstandenen Eindruck - jedoch nicht.

Lampen aus früheren Fertigungsintervallen mit CE-Zeichen - also auch noch in den Lagern liegende Bestände - dürfen abverkauft und natürlich auch eingesetzt werden. Allerdings lohnt es sich in den meisten Anwendungsbereichen über energiesparende Alternativen nachzudenken - nicht nur um wirkungsvoll Energie zu sparen, sondern auch aus licht-technischer Sicht.

Alternativen

LeuchtmittelGute Licht- bzw. Beleuchtungsqualität hängt vor allem davon ab, wie gut das Beleuchtungskonzept und die Lichtplanung dem Nutzungsprofil des beleuchteten Raumes entspricht. Daher geht der Trend sowieso schon weg von der Glühlampe, neue Technologien und neue Ideen finden immer mehr Anhänger.
So werden Hochleistungshalogenlampen, Energiesparlampen (Kompakt-Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät) und ganz besonders LED-Retrofit-Lampen, sowie komplett neue Beleuchtungskonzepte ihren Platz einnehmen.
Die direkt zum Austausch empfohlenen Lampentypen können mit Hilfe von Tabellen oder dem Radium LED's Save ermittelt werden.


Besonders im professionellen Bereich (z.B. Gastronomie und Hotellerie) lohnt es sich, über grundsätzlich andere Licht-Alternativen nachzudenken. Ein Beleuchtungskonzept mit Halogenmetalldampflampen kleiner Leistung, LED-Retrofit-Lampen oder -Leuchten, Leuchtstofflampen und / oder Kompaktleuchtstofflampen spart Energie, Hochleistungs-Halogenlampen liefern dimmbares, gemütliches Licht mit perfekter Farbwiedergabe. Mit Hilfe einer professionellen Lichtplanung kann ein solches Konzept perfekt in die Praxis umgesetzt werden, außerdem kann dabei durch geschickten Einsatz von Lichtmanagement weiteres Einsparpotential realisiert werden.

Betroffene LampentypenBetroffene Lampentypen

Lampen ohne Reflektor, die üblicherweise zur Wohnraumbeleuchtung verwendet werden:

  • GL = Glühlampen
  • HAL = Halogenlampen
  • ESL = Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen mit Standardsockel)
  • LED = LED-Retrofit-Lampen (zum direkten Austausch gegen Glühlampen)

Bestimmungen

Für die oben genannten Lampen wurden nach einem festgelegten Zeitplan Anforderungen bezüglich Effizienz und Funktionalität aufgestellt. Lampen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen das CE-Zeichen nicht mehr tragen und deshalb vom Hersteller nicht mehr in den Handel gebracht werden.
Alle vor diesem Stichtag produzierten Lampen mit CE-Zeichen dürfen von den Lagern im Handel abverkauft werden, auch wenn sie eigentlich nicht mehr dafür qualifiziert sind.
Technische Daten wie z.B. Anzahl Schaltungen bis zum Ausfall oder der Quecksilbergehalt müssen in bestimmter Art und Weise auf der Verpackung aufgedruckt sein und als frei verfügbare Informationen z.B. im Internet zur Verfügung gestellt werden. Dort sind auch viele weitere (technische) Informationen zu veröffentlichen.

Maßnahmen-Zeitplan

2009 Nur noch Lampen mit Energylabel A dürfen Energiesparlampen genannt werden.
         matte GL müssen durch Lampen mit Energylabel A ersetzt werden
         klare GL ab ca. 100W (950 lm) min. Energylabel C, sonst Energylabel E
         Funktionalitätsanforderungen an ESL mit Energylabel A
         (z.B. MLD= B50 min. 6000h, Ra ≥ 80, bei 200h weniger als 2% Frühausfälle)

2010 klare GL ab ca. 75W (725 lm) min. Energylabel C, sonst Energylabel E

2011 klare GL ab ca. 60W (450 lm) min. Energylabel C, sonst Energylabel E

2012 klare GL ab ca. 10W (60 lm) min. Energylabel C

2013 GL mit Sockel S14, S15 und S19 und Niedervolt-Lampen min. Energylabel C<
        Strengere Funktionalitätsanforderungen an ESL mit Energylabel A
        (z.B. B70 min. 6000h, bei 400h weniger als 2% Frühausfälle)

2018 GL ab 60 lm min. Energylabel B, Lampen mit G9 bzw. R7s-Sockel weiterhin min. Energylabel C

Maßnahmen ab 2015: Stufe 6 wurde von 2016 auf 2018 verschoben.

dim1a

Downloads

Änderung DIM1 (2009)
Verordnung (EU) Nr. 859/2009
PDF, ca. 0.78 MB
DIM 1 - Haushalt ungerichtet (2009)
Verordnung (EU) Nr. 244/2009
PDF, ca. 0.1 MB
Änderungen DIM1, DIM2 und TIM (2015)
Verordnung (EU) Nr. 2015/1428
PDF, ca. 0.45 MB
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