EU stellt neue Anforderungen an Lichtquellen
Werden jetzt auch Leuchtstofflampen verboten?
Die „eine-für-alles“-Richtlinie für Lichtquellen (EU 2019/2020) ist da!
Bereits seit 2009 gibt es von der Europäischen Union die Anordnung, ineffiziente Lampen vom europäischen Markt zu verbannen. Ziel der Regelungen ist es, den Energieverbrauch zu senken und so die EU-gesteckten Energiesparziele zu erreichen.
Bislang gelten drei Verordnungen, die die Anforderungen an Lampen festlegen. Dazu zählen die „TIM“ für professionelle Lampen, die „DIM1“ für freistrahlende Haushaltslampen und die „DIM2“ für Lampen mit Reflektor.
Mit der neuen „Single Lighting Regulation“ werden die drei bestehenden Verordnungen ab dem 01. September 2021 abgelöst. Die Anforderungen an Lichtquellen und dafür benötigte Betriebsgeräte werden gleichzeitig weiter verschärft. Dabei wird vor allem aber auch das Verfahren vereinfacht: Es gibt nur noch eine Formel zur Berechnung der Mindesteffizienz für alle Lichtquellen.
In diese Formel werden Lampenart-spezifische Korrekturfaktoren eingesetzt. Erreicht die Lichtquelle die Mindesteffizienz und erfüllt auch alle anderen Anforderungen, darf sie das CE-Zeichen tragen und somit in der EU verkauft werden. Solche Anforderungen können Vorgaben für Mindestlebensdauern sein oder Richtlinien für die Lichtfarbe.
Die Gesetzestexte der Verordnung können Sie bequem bei uns herunterladen. Auf unserer Website finden Sie außerdem weitere Details rund um EU-Richtlinien für Licht.
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