Die EU Produktdatenbank EPREL.
Die wichtigsten Infos rund um die neue Datenbank.
Die EPREL Produktdatenbank („EU Product Registration database for Energy Labelling”) ist eine elektronische Datenbank für energieverbrauchsrelevante Produkte, wie z.B. Haushaltsgeräte, zum Vertrieb innerhalb der EU.
Auch Lichtquellen sind prominente Energieverbraucher. Sie tragen bereits seit der Einführung in den 1990er Jahren das Energielabel. Nun müssen seit 2019 alle Produkte, die ein Energielabel tragen, vom Hersteller mit diversen Hintergrundinformationen in der EPREL-Datenbank registriert werden.
Wer nimmt die Registrierung in der EPREL vor?
Verantwortlich für die Eintragungen in die Produktdatenbank ist ausschließlich der Hersteller. Hiermit sind auch Verkäufer von Lichtquellen gemeint, die z.B. LED-Module exklusiv für sich fertigen lassen. Leuchtenhersteller, die bereits in Verkehr gebrachte Lichtquellen zusammen mit ihren eigenen Leuchten anbieten, haben erst ab 2022 eine stark eingeschränkte Eintragungspflicht.
Händler müssen das Energieetikett nur zeigen, aber sie brauchen dafür nichts registrieren oder eintragen.
Wozu dient die EPREL?
Die EPREL Produktdatendank ermöglicht es Kunden und Anwendern, Informationen zu energieverbrauchsrelevanten Produkten – in unserem Fall also Lichtquellen – zu erhalten. Darüber hinaus dient sie zur Unterstützung der Marktüberwachungsbehörden und ermöglicht der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten einen Marktüberblick für zukünftige Regulierungen.
Die dadurch entstehenden Überwachungsmöglichkeiten sollen für Transparenz, einfache Vergleiche und hohe Qualitätsstandards sorgen – außerdem der Produktpiraterie und Zoll- bzw. Steuerbetrügereien vorbeugen.
Deshalb besteht die Datenbank aus einem öffentlich und einem nicht öffentlich zugänglichen Teil (Konformitätsteil):
Öffentlich
Auf den öffentlichen Teil der EPREL Produktdatenbank kann jeder frei zugreifen. Dort sind das Produktdatenblatt und das Energielabel eines Produktes zu finden.
Konformitätsteil
Der Konformitätsteil ist lediglich für Marktüberwachungsbehörden und Europäische Kommission zugänglich. Hier ist auch die technische Dokumentation hinterlegt.
Wie gelange ich zum EPREL Produktdatenblatt?
Haben Sie ein Produkt vorliegen, können Sie ganz einfach mit Ihrem Smartphone den QR-Code auf dem Energielabel scannen und gelangen zum entsprechenden Datenblatt. Alternativ können Sie ab dem 01.09.2021 direkt in der Online-Datenbank nach dem gewünschten Produkt suchen.
Welche Produkte müssen eingetragen werden?
Lichtquellen – sowohl separat als auch in einer umgebenden Leuchte – müssen in die EPREL Datenbank eingepflegt werden. Leuchten ohne Lichtquelle und Betriebsgeräte sind von der Eintragungspflicht ausgenommen. Genauere Informationen finden Sie in der Verordnung.
Ab wann müssen die Daten gepflegt werden?
Die Verordnung legt einen Zeitplan fest, nach dem verschiedene Daten gepflegt werden müssen:
Von 01.01.2019 bis 01.09.2021
Bestimmte Lampen und LED Module, die ab dem 01.08.2017 in Verkehr gebracht wurden bzw. werden, müssen vor dem Inverkehrbringen gemäß der Energielabel-Richtlinie von 2012 in die EPREL eingetragen werden.
Seit 01.05.2021
Produkte, die vor dem 01.05.2021 in Verkehr gebracht wurden und auch darüber hinaus noch werden, muss der Hersteller seit dem 01.05.2021 zusätzliche Werte für das neue Produktdatenblatt eintragen. Alle weiteren Produkte dürfen ab jetzt bereits gemäß der neuen Energielabel-Richtlinie von 2019 in die EPREL eingetragen werden.
Ab 01.09.2021
Alle Lichtquellen und herausnehmbare Lichtquellen in Leuchten müssen vor Inverkehrbringen in die EPREL Datenbank eingetragen werden. Zudem muss nun die technische Dokumentation angepasst und in den Konformitätsteil der EPREL Datenbank eingepflegt werden.
Ab 01.03.2022
Es gilt die Eintragungspflicht für Leuchten.
Leuchten, bei denen die Lichtquelle zwar nicht fest eingebaut ist, die aber mit einer austauschbaren Lichtquelle verkauft werden, müssen registriert werden. Diese Registrierung ist jedoch lediglich eine Eintragung mit Verweis auf den vollständigen Eintrag der enthaltenen Lichtquelle. Wird die mitgelieferte Lichtquelle neu in den Markt gebracht, muss sie zuvor vollständig in die Produktdatenbank eingetragen werden. Ist die Lichtquelle fest eingebaut, gilt obiger Absatz (Voll-Eintrag ab 01.09.2021).
Details dazu entnehmen Sie bitte der Verordnung.
Fazit: Als Hersteller übernehmen wir konsequent Verantwortung für unsere Produkte und damit alle Eintragungspflichten in die europäische Produktdatenbank EPREL.
Für weitere Fragen zur EPREL Datenbank stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular und wir setzen und mit Ihnen in Verbindung.