Das neue Energielabel für Leuchtmittel.
Was Sie rund um die Neuerungen wissen sollten.
Um Elektrogeräte hinsichtlich ihrer Energieeffizienz innerhalb der Europäischen Union vergleichbar zu machen, gibt es seit 1994 das sogenannte „EU-Energielabel“. Elektrische Produkte werden nach der Höhe ihres Energieverbrauchs in eine einheitliche Bewertungsskala eingeordnet, die wiederum auf dem Energielabel ausgewiesen wird.
Die ursprünglichen Bewertungsklassen A bis G wurden bereits 2010 aufgrund der immer höheren Effizienzen um die Klassen A+++ bis A+ ergänzt. Gleichzeitig wurden kaum noch Produkte den Klassen E bis G zugeordnet. Bei vielen Verbrauchern sorgt diese Klassifizierung allerdings für Verwirrung. Deshalb wurde mit der Rahmenrichtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung von 2017 beschlossen, die Produkte zukünftig wieder auf die alte Energieeffizienz-Skala von A bis G herunterzustufen.
In diesem Zuge wird auch der Aufbau des Labels ein wenig verändert. Neben einer neuen Anordnung der Informationen kommt außerdem ein QR-Code hinzu, über den der Verbraucher schnell und einfach zusätzliche Informationen zum Produkt erhalten kann.
Nachdem im Frühjahr bereits Großgeräte wie Geschirrspüler und Waschmaschinen das neue Label erhielten, beginnt im Herbst diesen Jahres nun die Umstellung für Lichtquellen: Das neue Bewertungssystem tritt ab dem 01. September 2021 in Kraft. Von diesem Stichtag an müssen Lampenhersteller Produkte mit dem neuen Label in den Markt bringen. Händler dagegen haben eine 18-monatige Übergangsfrist, um die “alten” Produkte abzuverkaufen bzw. deren Labels zu aktualisieren. In dieser Umstellungsphase wird deshalb sowohl das alte als auch das neue Energielabel auf Produkten zu sehen sein – je nachdem, wann sie in den Handel gekommen sind. Händler, die jedoch nach dem 01. März 2023 noch Produkte mit dem alten Label vertreiben, müssen dieses notfalls mit dem neuen Energielabel überkleben.
Weitere Informationen rund um das EU-Energielabel und dessen Änderungen erhalten Sie hier.