Neuerungen der RoHS Richtlinie 2011/65/EU.
EU-Richtlinie sorgt für frühzeitiges Aus der Niederdruck-Entladungslampen –
und später irgendwann bei Hochdruckentladungslampen.
Aufgrund der Änderungen der RoHS wurden Leuchtstofflampen für die Allgemeinbeleuchtung nun bereits früher und in deutlich größerem Maße vom Markt gedrängt als es die Single Lighting Regulation (2019/2020/EU) vorsah Denn geändert wurden in der Richtlinie die Ausnahmeregelungen: So sind die bisherigen Ausnahmen gemäß der RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) 12 bzw. 18 Monate nach Inkrafttreten der Änderungen ausgelaufen und lediglich die Ausnahmen für T9-Ringlampen und Spezialanwendungen noch einmal verlängert. Diese werden aber definitv 2027 auslaufen.
Für Hochdruckentladungslampen ist der Antrag auf Verlängerung bei der EU-Kommission gestellt, für Halogenmetalldampflamen für weitere 5 Jahre und für Natriumdampflampen für 3 Jahre. Das heißt in der Praxis, dass ab jetzt der Status quo erhalten bleibt - also gar nicht passiert, solange, bis die Sache entschieden ist und eine neue Regelung in Kraft tritt.
Was regelt die RoHS und welche Auswirkungen haben die aktuellen Änderungen?
Die RoHS kontrolliert und beschränkt potentiell gefährliche Inhaltsstoffe wie z.B. Blei, Cadmium oder eben auch Quecksilber in elektronischen Geräten. Da Entladungslampen ohne Quecksilber nicht funktionieren, sind sie in der aktuellen Fassung der Richtlinie bisher als Ausnahmen aufgeführt – für bestimmte Lampentypen bzw. -familien mit einem jeweils maximalen Wert. Die Liste der Ausnahmen wird regelmäßig überarbeitet, was dazu führt, dass einzelne Ausnahmen verlängert werden, dass sie auslaufen und/ oder der jeweilige maximale Wert für den Quecksilbergehalt angepasst wird. Für Hochdruckentladungslampen ist mit der letzen Neuerung 2022 bei den einzelnen Lampentypen wieder jeweils die maximale Ausnahmedauer von 5 Jahren eingetragen worden – mit der Option auf eine weitere Verlängerung. Lighting Europe hat diesen Antrag auf Verlängerung im August 2025 gestellt.
Aufgrund der RoHS-Beschränkungen kam nun das Aus für Leuchtstofflampen zur Allgemeinbeleuchtung – also T8, T5 sowie CFL-Lampen – noch bevor der Stichtag 01.09.2023 der Single Lighting Regulation erreicht war. Danach hergestellte Produkte dürfen keine Konformitätskennzeichnung (CE-Zeichen) mehr tragen und für unsere Produkte bedeutet das, ab Februar bzw. August 2023 durften folgende Lampen nicht mehr in den Markt gebracht werden (Lagerbestand durfte zwar noch verkauft werden, ist aber bereits leer):
Produkte, die nicht den aktuellen RoHS-Anforderungen entsprechen, dürfen keine CE-Kennzeichnung tragen und dürfen somit dem europäischen Markt nicht zugängig gemacht werden.
Produkte, die die CE-Kennzeichnung tragen, sind also RoHS-konform und haben eine entsprechende Konformitätserklärung.
Produkt | Auslaufdatum | Richtlinie | |
|---|---|---|---|
| Kompaktleuchtstofflampe ohne integriertes Vorschaltgerät | 25. Februar 2023 | 2022/276 | |
| T5 Leuchtstoffröhre 3-Banden | 25. August 2023 | 2022/284 | |
| T8 Leuchtstoffröhre 3-Banden | 25. August 2023 | ||
| Leuchtstoffröhre weiß, Standard / Halophosphat | 25. Februar 2023 | 2022/280 |

Händler und Endverbraucher haben sich hoffentlich auf das Lampen-Aus eingestellt
Zum Stichtag bereits auf Lager liegende Produkte dürfen zwar vom Handel weiterhin abverkauft werden, allerdings ist unser Lager mittlerweile leer.
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Hilfreiche Links und Downloads
- Informationen zu Quecksilber und seinem Einsatz in Entladungslampen
- RoHS: Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Verordnung Nr. 2011/65/EU - Auswirkung der RoHS auf Radium Produkte (Gesamtübersicht)
- Übersicht LED-Ersatz für T8-Röhren
- Übersicht LED-Ersatz für T5-Röhren
- Übersicht LED-Ersatz für ringförmige Röhren
- Übersicht LED-Ersatz für Kompaktleuchtstofflampen
- Übersicht LED-Ersatz für HID-Lampen ≤ 400W
- Lighting Europe Statement zum Antrag auf Verlängerung der Ausnahme für Hochdruckentladungslampen über 2027 hinaus
- Weitere produktspezifische Downloads rund um die RoHS finden Sie hier.
