Der Betrieb von Lampen/Leuchten mit eingebauter Elektronik (wie beispielsweise Energiesparlampen oder LED-Lampen/-Leuchten) an Phasendimmern ist in der hierfür relevanten Norm EN 61000-3-2 noch nicht vorgesehen.
Daher kann ein CE-Konformitätsnachweis im Sinne des EMV-Gesetzes für ein solches System {Lampe/Leuchte + Phasendimmer} derzeit nicht über die Norm geführt werden.
Internationale Aktivitäten zur Berücksichtigung von Phasendimmern in Verbindung mit elektronischen Lampen/Leuchten in der Norm EN 61000-3-2 sind bei der IEC bereits im Gange und die entsprechende Normänderung wird voraussichtlich in absehbarer Zeit beschlossen werden.